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WELCHE KOSTEN SIND BEIM VERKAUF VON IMMOBILIEN IN SPANIEN VON DER MEHRWERTSTEUER ABZIEHBAR?

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9 Apr

Abzugsfähige Kosten beim Verkauf einer Immobilie in Spanien

Anschaffungskosten (erhöhen den Kaufwert)

• Die beim ursprünglichen Kauf gezahlten Steuern (wie MwSt., Grunderwerbsteuer oder Stempelsteuer).

• Notarkosten im Zusammenhang mit der Kaufurkunde.

• Gebühren für die Eintragung im Eigentumsregister.

• Anwaltshonorare oder Kosten für den Gestor für die Abwicklung des Kaufs.

• Kosten für notwendige Umbauten, Renovierungen oder Erweiterungen am Haus (Reparatur- oder Wartungskosten zählen nicht).

Verkaufskosten (verringern den Verkaufswert)

• Maklerprovision für die Vermittlung des Verkaufs.

• Rechtskosten und Anwaltshonorare für die Begleitung des Verkaufs.

• Kosten für den obligatorischen Energieausweis (EPC).

• Kosten für die Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad), falls zutreffend.

• Die kommunale Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal), sofern diese vom Verkäufer getragen wird.


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