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ENTEIGNUNG VON STRANDWOHNUNGEN

1 April 2024
ENTEIGNUNG VON STRANDWOHNUNGEN

Spanien ist befugt, Strandwohnungen zu enteignen und den Eigentümern dann ein 30-jähriges Nutzungsrecht einzuräumen.

Die spanische Regierung erwägt die Enteignung von Strandwohnungen und anderen Küstengrundstücken, um die Küste vor dem steigenden Meeresspiegel zu schützen. 

Im Gegenzug sollen die Eigentümer ein 30-jähriges Nutzungsrecht erhalten, das auf 60 Jahre verlängert werden kann. 

Auch die Konzessionen für Aktivitäten entlang der Küste sollen auf maximal 75 Jahre begrenzt werden.

Das Ministerium für den ökologischen Wandel arbeitet an Änderungen der allgemeinen Küstenverordnung, um den Auswirkungen des steigenden Meeresspiegels Rechnung zu tragen. 

Diese Änderungen sind notwendig, um die Küstenlinie vor dem Klimawandel zu schützen.

 

Allerdings gibt es unter den Eigentümern von Küstengrundstücken Bedenken. 

Wenn der Meeresspiegel steigt, kann der Staat Anspruch auf das Grundstück erheben, auch wenn der Eigentümer alle Eigentumsdokumente besitzt.