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ELEKTROFAHRRÄDER UND -ROLLER

13 November 2025
ELEKTROFAHRRÄDER UND -ROLLER

Spanien: Ab 2026 müssen E-Scooter und andere leichte Fahrzeuge offiziell registriert und versichert werden. Dies gilt nicht für normale Elektrofahrräder mit maximal 250 Watt und Unterstützung bis 25 km pro Stunde. Diese gelten weiterhin als gewöhnliche Fahrräder. E-Bikes mit höherer Leistung, schnellerer Unterstützung oder einem Gashebel werden als Mopeds eingestuft und müssen zugelassen und versichert werden. Die Grundregeln sind national, doch Städte und Regionen wie Andalusien und Valencia haben zusätzliche Vorschriften, etwa dazu, wo man fahren darf und welche Ausrüstung vorgeschrieben ist. Der Unterschied liegt also hauptsächlich in der lokalen Umsetzung, nicht im nationalen Gesetz.

Belgien folgt derselben Grenze. Ein Elektrofahrrad bis 250 Watt mit Unterstützung bis 25 km pro Stunde bleibt ein normales Fahrrad ohne Kennzeichen und ohne Versicherungspflicht. Speedpedelecs und stärkere E-Bikes werden als Mopeds eingestuft und benötigen ein Kennzeichen, Versicherung und manchmal einen Führerschein. E-Scooter fallen je nach Typ und Geschwindigkeit unter Fahrrad- oder Mopedregeln. Es gibt keine eigene Steuer speziell für E-Bikes über 250 Watt. Die Pflichten richten sich einfach nach der Fahrzeugkategorie.

Die europäischen Regeln bilden die Grundlage. Ein E-Bike mit maximal 250 Watt und Unterstützung bis 25 km pro Stunde gilt als Fahrrad. Alles, was stärker oder schneller ist, fällt unter die Vorschriften für Kraftfahrzeuge, die eine Versicherung und Registrierung durch die Mitgliedstaaten erfordern. Die EU arbeitet vor allem an klareren Versicherungsregeln für leichte Elektrofahrzeuge, aber die praktische Umsetzung bleibt nationale Aufgabe.

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