Es gibt Orte, die sich nicht nur in Quadratmetern messen lassen, sondern in der Lebensqualität und der Intensität der Sonnenaufgänge, die sie einem schenken. Eingebettet im Herzen des berühmten Parque de las Presas in Fuengirola ist diese Immobilie eine Oase der Ruhe für die Sinne. Hier verschmilzt das Rauschen der Brise in den Bäumen mit dem Duft von Meersalz, der vom Strand herüberweht, der nur einen bequemen Spaziergang von knapp einem Kilometer entfernt liegt.
Hier zu leben bedeutet, den authentischen mediterranen Lebensstil zu genießen: die Ruhe einer geschützten Naturlandschaft und gleichzeitig eine unübertreffliche Anbindung. Nur 500 Meter zu Fuß entfernt befindet sich die Nahverkehrshaltestelle Torreblanca, Ihr direkter und staufreier Weg zum Flughafen, nach Málaga oder ins Zentrum von Fuengirola. Die perfekte Kombination aus einem ruhigen Rückzugsort und der pulsierenden Energie der Costa del Sol.
Da es sich um eine reine Eckimmobilie ohne Nachbarn über Ihnen handelt, ist das Gefühl von Freiheit und Privatsphäre absolut. Die Grundrisse zeigen eine optimierte Raumaufteilung, in der jeder Winkel atmen kann. Das Herzstück des Hauses ist das helle Wohnzimmer, das sich auf natürliche Weise zu einer spektakulären Terrasse erstreckt, die einen kleinen, praktischen Abstellraum umfasst. Ein großzügiger Raum, der für Sommeressen, Lesen in der Abenddämmerung oder einfach nur dazu gedacht ist, den Blick über den unverbauten Panoramablick schweifen zu lassen, wo das Blau des Meeres den Horizont umrahmt. Die Küche, die vor weniger als zwei Jahren mit viel Geschmack komplett renoviert wurde, bietet viel Platz für Liebhaber der guten Küche. Das Hauptschlafzimmer ist eine Oase der Ruhe mit Einbauschrank, ergänzt durch ein komplettes Badezimmer von sehr komfortablen Abmessungen. Vergessen Sie die Parkplatzsuche nach der Rückkehr von der Arbeit oder vom Strand; zur Immobilie gehört ein Parkplatz direkt vor der Haustür.
Direkt unterhalb der Wohnung und mit einem völlig separaten Eingang verbirgt sich die große Überraschung dieser Immobilie. Wir sprechen hier nicht von einem dunklen Keller, sondern von einem zweiten Bereich, der über ein geräumiges Schlafzimmer/Arbeitszimmer und ein eigenes, separates Badezimmer verfügt. Es ist der ideale Ort, um Ihre Gäste zu empfangen und dabei die absolute Privatsphäre beider Seiten zu wahren, um ein professionelles Büro, eine kreative Werkstatt oder jenen Rückzugsort einzurichten, den Sie schon immer haben wollten.
Wir möchten, dass du diesen Schritt mit absoluter Sicherheit gehen kannst. Dieses separate Studio ist derzeit nicht im Grundbuchauszug der Immobilie verzeichnet. Die Eigentümer haben bereits den Bericht über die Einhaltung der Bauvorschriften bei der Stadtverwaltung von Fuengirola beantragt, um die Durchführbarkeit der Regularisierung sicherzustellen. Der Prozess zur Legalisierung und Eintragung dieser zusätzlichen Quadratmeter ist lediglich eine Frage der Zeit, der Verwaltungsformalitäten (Architekt, Notar und Grundbuchamt) sowie der Investition. Wir übergeben Ihnen den bereits eingeleiteten Fahrplan, sodass Sie nur noch einen Prozess abschließen müssen, der den Wert Ihrer Investition vom ersten Tag an unweigerlich vervielfachen wird.
In Erfüllung der Informationspflichten gemäß dem Gesetz 10/2025 vom 28. Dezember über Kundendienst und Transparenz sowie den geltenden branchenspezifischen Vorschriften wird darauf hingewiesen, dass der angegebene Preis die mit dem Erwerb verbundenen Kosten und Steuern nicht enthält, die im Folgenden aufgeführt sind:
Grunderwerbsteuer (ITP): Es gilt der in der Autonomen Gemeinschaft Andalusien geltende Steuersatz (in der Regel 7 % (18.200,00 €)), unbeschadet ermäßigter Sätze von 3,5 %, 1,2 % oder 1 %, die je nach den persönlichen Umständen des Käufers oder den Merkmalen der Immobilie anwendbar sind. Die Steuer wird auf den Katasterreferenzwert oder den Verkaufspreis erhoben, je nachdem, welcher Wert höher ist
Notarkosten: Die Notargebühren werden gemäß der offiziellen Gebührenordnung berechnet, die in Anhang I des Königlichen Dekrets 1426/1989 vom 17. November zur Genehmigung der Notargebührenordnung festgelegt ist
Registergebühren: Die Eintragung im Grundbuch wird gemäß der offiziellen Gebührenordnung in Anhang I des Königlichen Dekrets 1427/1989 vom 17. November, mit dem die Notariatsgebührenordnung genehmigt wird, in Rechnung gestellt
Bearbeitungsgebühren (Agentur): Die Gebühren für die administrative Abwicklung, die Steuerabrechnung und die Eintragung im Register belaufen sich auf [ca. 500,00 €] € (inkl. MwSt.)
Maklergebühren des Verkäufers: im Verkaufspreis enthalten
Maklergebühren des Käufers: Bei dieser Agentur nicht zutreffend