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Asbest im spanischen Bauwesen: Was Sie über Geschichte, Gesetzgebung und Entfernung wissen müssen

Asbest im spanischen Bauwesen: Was Sie über Geschichte, Gesetzgebung und Entfernung wissen müssen
2 Okt

Ja, Asbest (auf Spanisch amianto oder fibrocemento / uralita genannt) wurde in der Vergangenheit auch in Spanien im Bauwesen in großem Umfang verwendet.

Daten aus dem spanischen Bau- und Abbruchsektor (wie spezialisierte technische Plattformen und Vorschriften für gefährliche Abfälle) zeigen folgendes Bild:

1. Nutzungszeitraum

Asbest wurde in Spanien von den 1960er Jahren bis Anfang der 1990er Jahre intensiv eingesetzt. Das Material wurde insbesondere zu Wellplatten (bekannt unter dem Markennamen Uralita), Wassertanks, Fassadenverkleidungen, Abflussrohren und Dämmstoffen verarbeitet.

2. Gesetzgebung und Verbot

  • Das Verbot: Spanien hat die Herstellung, Vermarktung und den Einbau von asbesthaltigen Materialien ab Dezember 2002 endgültig verboten (per Ministerialerlass im Einklang mit europäischen Richtlinien). Bestimmte Typen (wie Blau- und Braunasbest) waren bereits zuvor in den 1980er und 1990er Jahren verboten worden.
  • Lebensdauer: Fachleute aus der Bautechnik schätzen die Nutzungsdauer von eingekapseltem oder verdichtetem Faserzement (Asbestzement) auf etwa 30 bis 35 Jahre. Da die Verwendung im Jahr 2002 eingestellt wurde, bedeutet dies, dass fast alle verbleibenden Asbeststrukturen in Spanien inzwischen ihre maximale technische Lebensdauer überschritten haben oder sich in einer Phase der Zersetzung befinden.

3. Verpflichtung zur Entfernung

Entgegen derläufiger Meinung schreibt die spanische Gesetzgebung (wie Abfall- und Gesundheitsvorschriften) nicht automatisch vor, gewöhnlichen Asbest in gutem Zustand sofort zu entfernen. Die Entfernung ist jedoch strengstens vorgeschrieben, wenn:

  • Das Material Anzeichen von Verfall, Bruch oder Verschleiß aufweist (wodurch Fasern freigesetzt werden können).
  • Größere Renovierungs- oder Abbrucharbeiten an einer Immobilie durchgeführt werden; in diesem Fall muss der Asbest vorab von einem spezialisierten und zertifizierten Unternehmen entfernt werden, bevor eine Abrissgenehmigung erteilt werden kann.

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